SEPA-Lastschriftmandat

Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen

Hiermit ermächtige ich die Gemeinde Erdmannhausen, wiederkehrende Zahlungen widerruflich von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Gemeinde Erdmannhausen auf meinem Konto gezogene Lastschriften einzulösen. Mir ist bekannt, dass ich innerhalb von 8 Wochen - beginnend mit dem Belastungsdatum - die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit dem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Bei nicht ausreichender Deckung besteht seitens der Bank keine Verpflichtung zur Einlösung der Abbuchung. Für die Rücklastschrift werden evtl. Bankgebühren fällig.

Hinweis:Dieses SEPA-Lastschriftmandat gilt nur für aktuell durch Bescheid/Rechnung festgesetzte Forderungen. Für jede weitere in Zukunft hinzukommende Forderung (z.B. neues Objekt, weiterer Hund, etc.) ist ein neues SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Bereits zur Zahlung fällig gewordene Forderungen (Rückstände) werden mit Nebenforderungen, sofern diese durch Mahnung, Beitreibung, Rücklastschrift etc. entstanden sind, abgebucht.

Gemeinde Erdmannhausen, Pflasterstraße 15, 71729 Erdmannhausen
DE12ZZZ00000097141
Die Mandatsreferenz wird von der Gemeinde Erdmannhausen vergeben

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Gemeinde Erdmannhausen
Gemeindekasse
Pflasterstraße 15
71729 Erdmannhausen


Frau Schick, Tel. 07144 / 308-330
E-Mail: d.schick@erdmannhausen.de


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